Lordtitel FAQ

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Die häufigsten Fragen ausführlich beantwortet

Was macht mich denn nun zum Lord oder zur Lady?
Im Irischen bedeutet das Wort "tirana" gleichzeitig Landbesitzer und Lord. Wenn Sie nun also ein Stück Land besitzen (oder Mitbesitzen) sind Sie ein Landbesitzer... also ein "Tirana", was gleichzeitig im Irischen Lord bedeutet. Die Größe des Landes spielt hierbei keine Rolle.

 

  1. Wie groß ist das Stück Land, das man erwirbt?

    Die Grundstücksgröße ist nicht das Ausschlaggebende, sondern allein für Sie die Legitimation, diesen besonderen irischen Titel zu tragen. Daher können Sie schon mit einem ganz kleinen Grundstück zum "Lord" und die Damen unserer Gesellschaft: zur "Lady" gekürt werden. Sie erwerben hier einen Mitbesitz einen so genannten "joint ownership" an einem größeren Areal aus Privatbesitz. Ihr Grundstücksplot ist auf 1 Quadratfuß bemessen.

  2. Wenn ich mehrere Grundstücke kaufe, darf ich dann auch darauf bauen?

    Das Recht auf Bebauung und Betreten können wir Ihnen hier leider nicht einräumen, da es vom Ureigentümer so vorgegeben ist. Es besteht für Sie nur eine stille Teilhaberschaft. Zudem hat Ihr Grundstücksanteil auch nur eine Größe von einem Quadratfuß (30 x 30 cm) Sie brauchten daher schon zwei Grundstücksanteile, um bequem drauf stehen zu können.

  3. Wie viele Grundstücke darf ich denn kaufen?

    Es ist das ideale Geschenk für Ihre Freunde, daher freuen wir uns natürlich, wenn Sie des Öfteren bestellen. Für Sie selbst macht es eigentlich keinen Sinn, mehr als 1 Grundstücksanteil zu erwerben. Zum Tragen dieser Titelbezeichnung genügt der Erwerb eines Anteils. Wie erwähnt, gilt der Grundstücksanteil lediglich zur Legitimation, zum Führen dieses Titels. Zudem haben wir auch das Partnerset: Beim Kauf einer Urkunde erstellen wir Ihnen eine zweite für Ihren Partner/ Partnerin oder Freund kostenlos.

  4. Was ist ein "Lord / Lady" eigentlich?

    Lord bedeutet übersetzt etwa Gutsherr. Der Titel kann also nur von jemandem geführt werden, dem tatsächlich ein "Gut", ein Stück Land gehört. Dabei spielt die Größe absolut keine Rolle. Das weibliche Gegenstück zum Lord ist die "Lady"

  5. Bin ich in Deutschland berechtigt, den Titel zu führen?

    Ja. Viele unserer Kunden führen diesen Titel als Namenszusatz z.B. in Ihren Briefköpfen, auf Visitenkarten oder beim Einchecken in Hotels. Wir persönlich benutzen diesen Namen zum Beispiel auch sehr gerne bei Restaurantreservierungen. Ganz einfach geht es auch mit unserem Bildservice für eine EC-Bildkarte. Falls Ihre Bank diesen Service anbietet, können Sie bei uns eine Bilddatei ordern, auf die wir gleich Ihren neuen Titel mit Ihrem Namen setzen.

  6. Kann ich diesen Titel in meinen Personalausweis eintragen lassen?

    Titel werden in Deutschland grundsätzlich nicht eingetragen, solange sie kein wesentlicher Bestandteil des Namens sind. Da Sie diesen Titel ja nun lediglich erwerben und nicht durch Geburt erlangen, ist die Eintragung nicht möglich. Es ist dennoch ein echter Titel, eben nur ein irischer und der macht sich besonders gut auf Ihren Visitenkarten oder ausgezeichnet auf Ihrem Briefbogen und Sie können ihn z.B. beim Einchecken im Hotel gut benutzen - man wird schon staunen!

  7. Ist man als "Lord" ein Adliger?

    Die Titel "Lord" oder "Lady" bedeuten soviel wie "Gutsbesitzer" und werden durch den Kauf von Landstrichen erworben. Adelstitel sind nicht käuflich, Sie werden vom Staat (Monarchien) vergeben oder durch Adoption erlangt.

  8. Ist der Titel vererbbar?

    Ja, natürlich! Das Land und der Titel sowie alle Nutzungsrechte sind selbstverständlich vererbbar! Alles bleibt in Ihrem Familienbesitz!

  9. Könnten irgendwann mal Kosten für dieses Grundstück entstehen?

    Nein! Sie müssen weder Steuern, Verwaltungskosten oder sonstige weitere Ausgaben befürchten. Mit dem Kaufpreis gehört Ihnen der Mitbesitz ein für allemal, ohne dass weitere Kosten auf Sie zukommen.

  10. Werde ich in einem irischen Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

    Wird in dieser Urkunde tatsächlich ein dingliches (Teil-)Eigentum an einem Grundstück rechtlich verbrieft? Sie erwerben bei uns einen Mitbesitz an einem Grundstück in Irland und es handelt sich um eine Übereignung von privat an privat. Ihr Anteil ist auf einen Quadratfuß bemessen und daher gelten diese Grundstücksanteile auf Grund Ihrer Größe als sogenannte Souvenirplots und werden nicht in ein Grundbuch eingetragen. In der Ernennungsurkunde wird Ihnen Ihr Anteil zugesprochen und mit einer Registrierungsnummer und dem persönlichen Namen verbrieft. Damit verbunden ist das Recht zum Tragen der Titelbezeichnung "Irish Lord of...".

  11. Kann ich "mein Grundstück" besuchen?

    Natürlich gerne! Viele unserer Kunden fragen uns, wo denn nun genau Ihr Grundstücksanteil liegt und ob man dieses wohl auch besuchen kann. Unsere Partner sind nicht auf Tourismus eingestellt und man empfängt keine Besucher. Sie bekommen im Anhang zu Ihren Urkunden auch Beilagen zur Lage unserer Areale. Ein jeweiliger Kartenausschnitt mit kurzer Wegbeschreibung wird Sie auf einer Rundreise ein von uns beschriebenes Ziel am Standort zeigen, in unmittelbarer Nähe Ihres Stückchen Irlands!