Schottland FAQ

lairds-deeds-select

Highland Laird Titel

  • Was ist ein Laird und was macht mich denn nun dazu?

    Es gibt in Schottland einige Regionen, welche direkt mit dem Titel "Laird" (weibliche Form: Lady) in Zusammenhang stehen. Wer nun in einem dieser Landstriche ein Stück Land besitzt, erhält automatisch diesen Titel. Dies gilt für die Region Glencairn und für die Region John O´Groates, welche wir hier anbieten. Die Größe dieses "Landes" spielt hierbei allerdings keine Rolle. Daher können Sie schon mit einem 30 x 30 cm großen Grundstück zum Laird / Lady werden. Deise Anrede macht sich natürlich sehr gut auf der Visitenkarte (es muss ja keiner wissen, wie groß Ihr Land wirklich ist).

 

  1. Was kann ich schon mit einem 30 x 30 cm großen „Grundstück“ anfangen?

    Nun, eine berechtigte Frage, denn dieser Platz reicht nicht einmal für eine Picknickdecke. Die Größe des Grundstückes ist aber vielmehr ideeller Natur, denn durch die Besitzschaft dieser 30 x 30 cm sind Sie berechtigt, den Titel "Laird / Lady of Glencairn / John O´Groates " zu führen.

  2. Wenn ich mehrere Grundstücke kaufe, darf ich dann auch darauf bauen?

    Gehört mir denn dieses Grundstück in Schottland dann auch? Ihnen gehört zwar ein Grundstücksanteil, die Ideologie hinter dieser Geschichte ist jedoch, die schottische Natur in ihrem Ursprung zu erhalten. Sie tragen Ihren Teil dazu bei, indem Sie diesen so genannten Souvenirplot erwerben. Aber in dem Sinne "nutzen" können Sie Ihren Grundstücksanteil nicht. Das Grundeigentum bleibt beim schottischen Ureigentümer und Sie haben eine stille Teilhaberschaft. Der Grundstücksanteil dient mit seiner Größe von einem Quadratfuß eher ideeller Natur und nur als Legitimation des schönen schottischen Titels.

  3. Gibt es Bilder des Grundstücks? Kann ich mein Land besuchen und besichtigen?

    Auf unserer Themenseite und auch auf Mondland zeigen wir Ihnen einige Fotos von einer Rundreise. Diese zeigen die schönen Stücke „Glencairn“ und die Ortschaft John O´Groates. Sie erhalten von uns den genauen Lageplan des Areals und können es jederzeit besichtigen und besuchen.

  4. Was ist ein "Laird / Lady" eigentlich?

    Laird bedeutet übersetzt etwa Gutsherr. Der Titel kann also nur von jemandem geführt werden, dem tatsächlich ein "Gut", ein Stück Land gehört. Dabei spielt die Größe absolut keine Rolle. Das weibliche Gegenstück zum Laird ist die "Lady".

  5. Bin ich in Deutschland berechtigt den Titel zu führen?

    Ja. Viele unserer Kunden führen diesen Titel als Namenszusatz z.B. in Ihren Briefköpfen, auf Visitenkarten oder checken damit in Hotels oder Clubs ein.

  6. Wird der Titel in meinen Personalausweis eingetragen?

    Dies ist leider nicht möglich. Der "Laird" ist ein weltweit anerkannter Titel, nur eben ein schottischer. In Deutschland kann man sich den Titel leider nicht eintragen lassen, da er kein wesentlicher Bestandteil des Namens ist. In Schottland und vielen anderen Ländern ist der Eintrag im Ausweis möglich.

  7. Ist man als "Laird" ein Adliger?

    Der Titel "Laird" wird in Schottland traditionell von Landbesitzern getragen und ist daher zwar kein Adelstitel, genießt in Großbritannien aber doch hohes Ansehen. Ungefähr vergleichbar mit unserem Gutsherren. Und das Beste: Man braucht keinerlei schottische Vorfahren oder sonstige Bedingungen zu erfüllen. Jeder kann es, darf es und sollte es auch tun.

  8. Ist der Titel vererbbar?

    Ja, natürlich! Das Land und der Titel sowie alle Nutzungsrechte sind selbstverständlich vererbbar! Alles bleibt in Ihrem Familienbesitz!

  9. Fallen nach dem Kauf weitere Kosten an?

    Nein! Sie müssen weder Steuern, Verwaltungskosten oder sonstige weitere Ausgaben befürchten. Mit dem Kaufpreis gehört Ihnen der Grundstücksanteil ein für allemal, ohne dass weitere Kosten auf Sie zukommen.

  10. Werde ich in einem schottischen Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

    Seitens der schottischen Grundbuchämter wird eine Eintragung von Eigentümern von Grundstücksanteilen in dieser Größe abgelehnt. Grund hierfür ist, dass diese Grundstücke zu klein sind und als so genannte Souvenir-Plots deklariert werden. Es handelt sich hierbei um eine Übereignung von privat an privat. Die Käufer der einzelnen, kleinen Parzellen werden nicht extra im Grundbuch ausgewiesen, sondern in unserem Register unter der Parzellennummer registriert (die Titelurkunde, die Sie erhalten, weist Sie als Mitbesitzer des schottischen Grundstücks aus).

  11. Warum sollte ich mich zum Kauf eines solchen Grundstückanteils entschließen?

    Hier haben wir für Sie einige Ihrer Vorteile zusammengefasst: Sicher eine der ausgefallensten Geschenkideen. Was schenkt man denn guten Freunden, die schon alles haben? Was schenkt man denn, wenn man sich ein wenig von der Masse abheben möchte? Wann haben Sie denn das letzte Mal einen echten Titel sowie ein echtes Stück Schottland verschenkt? Schottland ist ein Land voll unberührter Schönheit und Atmosphäre.

  12. Ihnen gehört wirklich ein Grundstück in Schottland

    Sie sind wirklich Eigentümer Ihres Grundstückplots. Es wird Ihnen der Mitbesitz am gesamten Gebiet schottischer Erde dokumentiert. Wie groß Ihr Grundstück in den schottischen Highlands ist, brauchen Sie am Stammtisch ja nicht zu erwähnen...

  13. Sie dürfen den Laird - Titel rechtmäßig führen

    Mit dem Erwerb Ihres Grundstückes haben Sie auch das Recht auf Nutzung des Laird-Titels (Laird of Glencairn bzw. Laird of John O'Groats). Bestimmt macht sich so ein Laird-Titel sehr gut auf Ihrem Briefkopf oder Ihrer Visitenkarte...

  14. Sie erhalten ein lebenslanges, kostenfreies Zutrittsrecht am 15ha großen LAIRD RETREAT

    Als Eigentümer eines Grundstückanteils in Glencairn, John O' Groats erhalten Sie gleichzeitig ein kostenfreies Zutrittsrecht zu einem Erholungsgebiet in Argyll – dem so genannten Lairds Retreat, dem Rückzugsgebiet der Lairds. Dieses Gebiet dürfen Sie als echter Laird zu Erholungszwecken, wie Wandern, Picknicken betreten. Der beste Platz, um auf den Spuren der alten Highländer zu wandeln.